Was kann ein Antidiskriminierungsgesetz leisten? Und was bedeutet es vor allem für den Schulbereich, für SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen, wenn solch ein Gesetz in Kraft tritt?
Ein Antidiskriminierungsgesetz für Berlin: Was bedeutet dies für die Schulen?
Datum, Uhrzeit und Ort: Dienstag, 12. Mai 2015, 19:00 bis 21:00 Uhr in der Grünen Geschäftsstelle Neukölln, Berthelsdorfer Str. 9 12043 Berlin.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert für Berlin ein Antidiskriminierungsgesetz. Dieses soll auf Landesebene um die Bereiche ergänzt werden, wo das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht greift. Dazu gehört das Verhältnis zwischen BürgerInnen und den öffentlichen Institutionen. Wir wollen in einem Fachgespräch insbesondere die Auswirkungen für den schulischen Kontext beleuchten.Was aber kann ein Antidiskriminierungsgesetz leisten? Wo bestehen mögliche Grenzen? Und was bedeutet es für SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen, wenn ein Antidiskriminierungsgesetz für Berlin in Kraft tritt?Wir diskutieren darüber mit:
- Alexander Klose, Verfasser des Antidiskriminierungsgesetzes
- Carsten Paeprer, Schulleiter der Hans-Fallada-Schule in Neukölln
- Alijeh Yegane, Projekt Beschwerdestelle an Schulen life e.V.
- Maryam Haschemi, Berliner Netzwerk gegen Diskriminierungen an Schulen und Kitas (angefragt)
Moderation:
- Stefanie Remlinger (MdA), Sprecherin für Bildung und berufliche Bildung
- Dr. Susanna Kahlefeld (MdA), Sprecherin für Partizipation und Gleichbehandlung von Migrantinnen
Wir würden uns freuen, Sie begrüßen zu dürfen.
Liebe Grüße,
Thomas Birk
aus einem Rundschreiben von:
Thomas Birk
Sprecher für Verwaltungsmodernisierung
Queerpolitischer Sprecher
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Abgeordnetenhaus von Berlin
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