Bundesrat stimmt für die „Ehe für alle“

Bundesrat stimmt für die „Ehe für alle“

Bericht aus queer.de mit vielen weiterführenden Verlinkungen …

 

In einer Entschließung forderte die Länderkammer am Freitagvormittag die Bundesregierung auf, die Ehe für lesbische und schwule Paare zu öffnen.

Zum zweiten Mal nach 2013 stimmte der Bundesrat am Freitagvormittag für die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare. Der Entschließungsantrag (PDF) war von den von SPD, Grünen und Linken regierten Ländern Niedersachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen eingebracht worden.

Bei der Abstimmung enthielten sich das schwarz-grün regierte Hessen und das rot-schwarze Berlin. In der Hauptstadt hatte die CDU zuvor mit Koalitionsbruch gedroht, sollte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) für die Gleichstellung stimmen (queer.de berichtete).

Wörtlich heißt es in dem Beschluss: „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die weiterhin bestehende Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare zu beenden und eine vollständige Gleichbehandlung der Ehe von gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren im gesamten Bundesrecht herzustellen. Dies umfasst die Öffnung der Ehe durch Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches und damit die Schaffung eines vollen gemeinschaftlichen Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Paare.“

Die eigentliche Entscheidung über die Ehe für alle muss der Bundestag treffen – die Entschließung des Bundesrats als Verfassungsorgan hat damit nur (hohe) symbolische Bedeutung.

Dreyer, Kretschmann und Ramelow warben um Zustimmung

In der Debatte warben mit Malu Dreyer (SPD), Winfried Kretschmann (Grüne) und Bodo Ramelow (Die Linke) u.a. die Regierungschefs von Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Thüringen um Zustimmung für den Antrag. Die Hamburger Gleichstellungssenatorin Katharina Fegebank (Grüne) betonte, dass sich für heterosexuelle Paare auch nach der Einführung der Ehe für alle nichts ändern werde. Gleichzeitig werde sich aber für Menschen, die auf Gleichbehandlung warteten, „sehr viel verändern“.

Der bayerische Staatsminister für Justiz Winfried Bausback (CSU) warnte dagegen als einziger Vertreter vor dem angeblichen „Angriff auf die Ehe“. In der Debatte forderte Bausback die Politiker martialisch auf, die exklusiv heterosexuelle Ehe „zu verteidigen“. Dabei definierte der Jura-Professor Ehe als „Grundlage für Familien, in denen Kinder bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen“.

LSVD fordert Einlenken von Union

Als Reaktion auf die Entscheidung hat der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) CDU/CSU aufgefordert, ihre „homophobe Blockade“ aufzugeben. Die „Gleichheitsbefürworter unter den Abgeordneten der Großen Koalition“ sollten sich nicht länger „in politische Geiselhaft“ nehmen lassen, so LSVD-Sprecher Axel Hochrein.

„Wirkliche Gleichstellung kann nur Eheöffnung heißen“, argumentierte Hochrein. „Die Eingetragene Lebenspartnerschaft war ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg von der Rechtlosigkeit zur Gleichstellung. Mit der Eingetragenen Lebenspartnerschaft werden lesbische und schwule Paare aber in einem Sonderstatus gehalten, der signalisiert, dass sie gegenüber der Ehe als minderwertig angesehen werden.“

Der Bundesrat berät auch über einen Gesetzesantrag

Parallel zur Entschließung wurde im Bundesrat ein konkreter Gesetzesantrag (PDF) der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen zur Öffnung der Ehe über eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches beraten. Dieser wurde in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.

Der Bundesrat hatte erstmals am 22. März 2013 beschlossen, den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ beim Deutschen Bundestag einzubringen (queer.de berichtete). Dort wurde er jedoch ignoriert. (dk)

 

Links zum Thema:
» Entschließung des Bundesrats „Ehe für alle – Entschließung für eine vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren“
» Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen

 

(Quelle: queer.de, 12.063.2015)

 

 

 

 

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